Was ist die 2- und 20-Regel bei Risikokapital?
Die „2 und 20“-Regel im Risikokapital bezieht sich auf eine übliche Gebührenstruktur, bei der Risikokapitalfirmen eine jährliche Verwaltungsgebühr von 2 % auf das zugesagte Kapital und eine Leistungsgebühr von 20 % auf die durch ihre Investitionen erzielten Gewinne erheben. Diese Regel wird in der Branche weithin als Vergütungsstandard übernommen.
Was ist die 2- und 20-Regel bei Private Equity?
Die „2 und 20“-Regel im Private Equity bezieht sich auf eine übliche Gebührenstruktur, bei der Fondsmanager eine Verwaltungsgebühr von 2 % und 20 % des Gewinns als Carried Interest oder Performance-Gebühr erhalten. Diese Struktur ermöglicht es Managern, an der Wertsteigerung ihrer Anlagen zu partizipieren und gleichzeitig eine feste Verwaltungsgebühr zu verdienen.